072 f. PEN 21 350) informierten die BVD, dass der Verurteilte seit dem 2. November 2021 seine Termine bei der Bewährungshilfe wahrnehme. 3.4 Auch im aktuellen Berichtsrapport der BVD vom 10. August 2022 (pag. 161 BK 22 208) wird ausgeführt, der Verurteilte habe seit dem 14. Februar 2022 sieben Gesprächstermine wahrgenommen und es sei (lediglich) zu zwei Absagen gekommen. Zusammenfassend lasse sich festhalten, dass er seit dem 20. Oktober 2021 kooperativ, transparent und eigeninitiativ mit der Bewährungshilfe zusammenarbeite.