Seit dem Standortgespräch auf dem Sozialdienst G.________ am 22. Juni 2021 hätten drei kurze Telefonate mit dem Verurteilten geführt werden können, das letzte Telefonat Ende August 2021. Seit Ende August 2021 habe der Verurteilte mindestens drei Aufgebote zu Gesprächsterminen nicht wahrgenommen und keine Anrufe mehr entgegengenommen. Der Verurteilte sei jedoch per Mail stets zu erreichen und habe diese rudimentär beantwortet. 3.3 Mit Verlaufsbericht vom 14. Februar 2022 (pag. 072 f. PEN 21 350) informierten die BVD, dass der Verurteilte seit dem 2. November 2021 seine Termine bei der Bewährungshilfe wahrnehme.