Mit Verlaufsbericht vom 20. Oktober 2021 (pag. 001 PEN 21 350) rapportierten die BVD, nachdem sich die Zusammenarbeit von April bis Mitte Juni 2021 noch konstruktiv gestaltet habe, hätten seither aufgrund von jeweils kurzfristigen Absagen durch den Verurteilten bzw. unentschuldigten Fernbleibens keine Gespräche mehr durchgeführt werden können. Der Beschwerdeführer habe per Mail jeweils seine schlechte körperliche und psychische Verfassung als Entschuldigungsgrund angegeben. Seit dem Standortgespräch auf dem Sozialdienst G.__