3. Sich-Entziehen von der Bewährungshilfe und Missachtung von Weisungen 3.1 Dem Verlaufsbericht der BVD «im April 2020» (pag. 19 f. PEN 20 60) kann entnommen werden, der Verurteilte sage vereinbarte Termine immer wieder und oft sehr kurzfristig mit fadenscheinigen Begründungen ab. Aus diesem Grund beschränkten sich die Kontakte mit ihm zunehmend auf Mailverkehr und gelegentliche Telefonate. 3.2 Mit Verlaufsbericht vom 20. Oktober 2021 (pag.