Der Verurteilte nahm am 21. Juni 2022 Stellung zur Beschwerde und reichte zwei Arztzeugnisse zu den Akten. Mit Verfügung vom 23. Juni 2022 ordnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie – in Gutheissung des Antrags der Generalstaatsanwaltschaft – die Einholung eines Therapieverlaufsberichts bei lic. phil.-hum. E.________, eines Berichts der Bewährungshilfe der BVD und eines Berichts der Integrationsberaterin der F.________ an. Zudem wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert darzulegen und zu belegen, wie sie den Sachverhalt gemäss Abs. 2-3 der Beschwerdeschrift ermittelt habe.