informierte die Vorinstanz mit Bericht vom 10. November 2021 über den Therapieverlauf. Gestützt auf die Berichte der BVD und von lic. phil.-hum. E.________ eröffnete das Regionalgericht mit Verfügung vom 16. November 2021 ein nachträgliches Verfahren. 1.3 Nach Durchführung eines schriftlichen Verfahrens verzichtete das Regionalgericht mit Entscheid vom 19. April 2022 auf den Widerruf des dem Verurteilten mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Juni 2018 für eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten gewährten bedingten Strafvollzugs (Ziff. 1 des Dispositivs).