Das Urteil erwuchs in Rechtskraft. Im ersten Widerrufsverfahren (PEN 20 60) verlängerte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) am 17. September 2020 die Probezeit des Verurteilten um 1 1/2 Jahre. Der bedingte Strafvollzug wurde nicht widerrufen. Die angeordnete Bewährungshilfe und auch die Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, solange die Fachperson dies als erforderlich erachtet, wurden beibehalten. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 sowie vom 25. Oktober 2021 wurden die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) sowie der behandelnde Therapeut, lic.