Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau, Einzelgericht, vom 19. April 2022 (PEN 21 350) Erwägungen: 1.1 Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Juni 2018 wurde A.________ (nachfolgend: Verurteilter) wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren und unter Anordnung von Bewährungshilfe sowie verbunden mit der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, verurteilt. Das Urteil erwuchs in Rechtskraft.