1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 7. April 2022 (EO 21 12349) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen Diebstahls im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.