_, des zuständigen Metzgers und Edition der Abschusskontrolle des Beschwerdeführers) durchzuführen. Falls sich nach der Beweisergänzung kein Tatverdacht gegen den Beschuldigten erhärten lässt, insbesondere, weil weder die Aussage des Beschuldigten noch diejenige von E.________ im Lichte der neu erhobenen Beweismassnahmen als glaubhafter bzw. weniger glaubhaft bezeichnet werden können, wird die Staatsanwaltschaft erneut eine Verfahrenseinstellung zu erwägen haben. Andernfalls wird sie nach dem