Es trifft zwar zu, dass die Wildmarkennummern und die Wildbegleitscheine übereinstimmen. Diesbezüglich ist aber auch festzuhalten, dass eine bereits am Reh versehene Markierung ohne Weiteres wieder entfernt und durch eine eigene ersetzt werden kann (inkl. entsprechendem Eintrag in der Abschussliste und im Wildbegleitschein mit Angabe eines fingierten Erlegungsortes). Dass in den Wildbegleitscheinen Wildmarkennummern des Beschuldigten aufgeführt sind, spricht folglich nicht gänzlich gegen einen Rehdiebstahl.