des Protokolls). Erst anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 7. April 2022 machte der Beschuldigte detailliertere Angaben und brachte erstmals vor, dass er am 6. November 2021 statt eines neu zwei Rehe – eines am Vormittag im K.________ und eines am Nachmittag im G.________ – geschossen habe (vgl. Z. 44 ff. des Protokolls). Diesbezüglich reichte er die Abschussliste und im oberinstanzlichen Verfahren die Jagdbewilligung und die Wildbegleitscheine in Kopie ein. Hierbei handelt es sich um von ihm selbst ausgefüllte Dokumente.