Der Beschuldigte hält in seinen oberinstanzlichen Eingaben fest, er habe bei der Staatsanwaltschaft bereits eine Kopie der Abschusskontrolle eingereicht. Im Rahmen des ihm zustehenden Abschusskontingents an Rehwild habe er am 6. November 2021 seine beiden letzten Abschüsse getätigt und diese vorschriftsgemäss in der Abschusskontrolle eingetragen. Weshalb dies einen Verdacht auf fingierte Einträge erhärten solle, sei nicht nachvollziehbar. Er habe beide erlegten Tiere am Abschusstag in der Metzgerei L.________ zur weiteren Verarbeitung angeliefert. Der Wildbegleitschein sei zusammen mit dem erlegten Wild dem Abnehmer ausgehändigt worden.