3 J.________ geschossenes Reh sowie um 16.15 Uhr ein in G.________ geschossenes Reh eingetragen. 3.5 Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellungsverfügung damit, dass aus dem Protokoll der polizeilichen Befragung des Beschuldigten vom 25. November 2021 hervorgehe, dass H.________ (Sohn des Beschuldigten) auf telefonische Nachfrage hin bestätigt habe, am fraglichen Tag mit seinem Vater auf der Rehjagd gewesen zu sein. Der vorliegend in Frage stehende Tatvorwurf gegen den Beschuldigten könne nicht bewiesen werden.