__ davongefahren sei, wo er wohne. 3.3 Der Beschuldigte sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25. November 2021 aus, er habe am Vormittag des 6. November 2021 kein erlegtes Reh im D.________ gesehen, geschweige denn getragen. Er habe zwar an diesem Tag ein Reh geschossen, jedoch im G.________ (Wald). Er sei mit seinem Sohn H.________ auf der Jagd gewesen. Er müsse in seinem Abschusskontrollheft nachschauen, aber er könne sich erinnern, dass er das Reh am frühen Nachmittag des 6. November 2021 ca. um 13:00 Uhr auf dem Gemeindegebiet I.________ erlegt habe.