Der Beschuldigte sei mit seinem Hund unterwegs gewesen. Sie hätten sich gekreuzt und er habe ihn gegrüsst. Anschliessend sei ein Mann mit einem Fahrrad an ihm vorbeigefahren und habe beim Beschuldigten angehalten. Er vermute, dass es dessen Sohn gewesen sei. Als er später zurückgeschaut habe, habe er gesehen, dass der Beschuldigte ein Reh in der Hand gehalten habe. Am Waldausgang habe er den Personenwagen des Beschuldigten gesehen. Er habe nicht gesehen, dass der Beschuldigte ein Reh in seinen Personenwagen verladen habe, sondern nur, dass er Richtung F.________ davongefahren sei, wo er wohne.