Er reichte ein Couvert der Staatsanwaltschaft ein, welches einen Stempel vom 25. April 2022 trägt. Zugunsten des Beschwerdeführers und da der Staatsanwaltschaft die Beweislast für die Zustellung der angefochtenen Verfügung obliegt, ist davon auszugehen, dass die Beschwerde fristgerecht erfolgte. Auf diese ist einzutreten.