Am 24. März 2022 beauftragte die Staatsanwaltschaft die Polizei mit ergänzenden polizeilichen Ermittlungen, worauf diese den Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 je mit separater Vorladung zur Einvernahme als Auskunftsperson vorgeladen hat (Empfang der Vorladung: 14. April 2022 [Gründonnerstag]; Datum der geplanten Einvernahmen: 20. April 2022 [Mittwoch nach Ostern]). Daraufhin wandten sich der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 erneut an die Polizei (Schreiben vom 14. April 2022) und monierten deren Vorgehen (u.a. die kurzfristige Vorladung über die Ostertage).