Nach mehreren Telefonaten wandten sich diese dann mit Schreiben vom 20. Februar 2022 an die Polizei und ersuchten zwecks versicherungsrechtlicher Schadensabklärung um weitere Informationen (u.a. Zustellung Polizeirapport und Kontaktdaten der mit der Schadensbehebung befassten Garage). Da die Polizei nicht reagierte, verlangten sie am 28. Februar 2022 bei der Staatsanwaltschaft «vorsorgliche Beweisführung, StPO 289» (Die zuständige Stelle sei zu verpflichten, unverzüglich alle beweissichernden Massnahmen [Schadensfeststellung Verkehrsunfall] bei den am Unfall vom … beteiligten Fahrzeugen unter Kostenfolge zu treffen.).