Mit Mitteilungszettel der Polizei vom 14. Februar 2022 wurden der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 aufgefordert, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Nach mehreren Telefonaten wandten sich diese dann mit Schreiben vom 20. Februar 2022 an die Polizei und ersuchten zwecks versicherungsrechtlicher Schadensabklärung um weitere Informationen (u.a. Zustellung Polizeirapport und Kontaktdaten der mit der Schadensbehebung befassten Garage).