Die Beschwerdekammer geht aber davon aus, dass das Verfahren zügig vorangetrieben wird und die angekündigten Einvernahmen alsbald durchgeführt werden. So wurde die Einvernahme mit dem Beschwerdeführer denn auch bereits auf den 10. Mai 2022 angesetzt. Ob die Kollusionsgefahr nach Durchführung der parteiöffentlichen Einvernahmen gebannt ist, braucht an dieser Stelle nicht beantwortet zu werden. Dies wird wesentlich von den bis dahin erfolgten Einvernahmen resp.