11 wie weiteren nahen Angehörigen des Opfers durchgeführt worden seien. Von Bedeutung sei jedoch, dass der Beschwerdeführer versucht habe, aus der Haft zu kolludieren. So habe er versucht, einem Häftling, der in ein anderes Gefängnis verlegt wurde, eine Packung Chips mitzugeben, in welcher er einen Brief an seinen Sohn I.________ versteckt habe. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte dieser im Verfahren gegen seinen Vater als Auskunftsperson befragt werden sollen. 7.5 An den Nachweis der Verdunkelungsgefahr sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen.