Hinzu kommt, dass aufgrund der zwischenzeitlich ausgewerteten Daten des Mobiltelefons des Beschwerdeführers ersichtlich ist, dass er im Zeitraum zwischen dem 31. August 2020 und dem 11. Oktober 2020 rund 200 Frauen auf der Datingseite L.________ kontaktiert hat (Berichtsrapport der Regionalpolizei Seeland-Berner Jura vom 9. Mai 2022 [nachfolgend: Berichtsrapport], S. 3). Das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach er bereits zum Zeitpunkt der mutmasslichen Tat Erektionsprobleme gehabt haben soll, mutet daher auch in diesem Kontext unglaubhaft an.