Entsprechendes machte er auch anlässlich der Hafteröffnung nicht geltend. Vielmehr brachte er dort vor, dass er Medikamente bzw. Antibiotika in seinen Effekten habe, da er eine Geschlechtskrankheit habe, die therapiert werden müsse (Protokoll der Hafteröffnung vom 7. Januar 2022, Z. 45 f.). Hinzu kommt, dass weder im Haftanordnungsverfah-