Schliesslich sei es der Staatsanwaltschaft bis dato nicht gelungen, weitere Beweismittel zu beschaffen. Mithin habe die Staatsanwaltschaft während der dreimonatigen Untersuchungshaft keine einzige Untersuchungshandlung vorgenommen. 6.3 Die Staatsanwaltschaft bringt demgegenüber mit Verweis auf die am 9. Mai 2022 eingereichten Akten vor, der dringende Tatverdacht habe sich weiter erhärtet.