Nachdem am 14. Oktober 2020 Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Vergewaltigung erstattet worden war, erliess die Staatsanwaltschaft am 15. Oktober 2020 einen Haftbefehl. Aufgrund dieses Haftbefehls konnte der Beschwerdeführer am 5. Januar 2022, nachdem er rund 14 Monate im Ausland verbracht hatte, bei seiner Einreise in die Schweiz am Flughafen in Genf festgenommen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern zugeführt werden. 5.2