4 nen Hinweis auf tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten dar, denen der Beschwerdeführer allein nicht gewachsen wäre. Die Beschwerde ist abzuweisen. 7. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Es wird entsprechend auch keine Entschädigung ausgerichtet. 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.