Der Umstand, dass er das Ausstandgesuch zu spät gestellt hat, ist ebenfalls kein Hinweis, dass er auf eine amtliche Verteidigung angewiesen ist. Es ist zutreffend, dass eine Busse für eine Person mit geringerem Einkommen grössere Auswirkungen hat. Von einer besonderen Tragweite, vergleichbar mit einem Berufsausübungsverbot, kann aber nicht die Rede sein. Es werden auch sonst keine Umstände geltend gemacht, welche für die sachliche Notwendigkeit der amtlichen Verteidigung sprechen würden. Es sind auch keine besonderen Schwierigkeiten ersichtlich.