Der Beschwerdeführer wurde mit Strafbefehl vom 29. Juli 2021 wegen Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 40.00, ausmachend CHF 3'200.00, unter Aufschub des Vollzugs der Geldstrafe sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, sein Bankkonto zur Verfügung gestellt zu haben, damit auf dieses Gelder einbezahlt werden könnten, von denen der Beschwerdeführer mindestens habe annehmen müssen, dass sie durch eine unbekannte Täterschaft mittels eines Verbrechens erlangt worden seien, woraufhin der Beschwerdeführer die eingetroffenen