Hiergegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 27. April 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Verfügung sowie die Beiordnung eines amtlichen Anwaltes. Zudem sei ihm für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.