je mit Hinweisen). Die Rechtskraft eines strafrechtlichen Urteils darf nicht leicht durchbrochen werden. Bei Versäumnis gesetzlicher Fristen sind strengere Anforderungen zu stellen (Urteile des Bundesgerichts 6B_1329/2020 vom 20. Mai 2021 E. 1.3.3; 6B_390/2020 vom 23. Juli 2020 E. 1.3.1; je mit Hinweis). 4.2 Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtens. Die Staatsanwaltschaft wies zu Recht darauf hin, dass die Frage der Gültigkeit der Einsprachen und damit einhergehend die Frage der Gültigkeit der Zustellung der Strafbefehle bereits rechtskräftig beurteilt wurden.