Die Strafbefehle BM 21 16632 vom 31. Mai 2021 und BM 21 23794 vom 22. Juni 2021 seien nie bei ihm eingetroffen. Die Staatsanwaltschaft, das Regionalgericht und das Obergericht würden sich nicht inhaltlich mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auseinandersetzen wollen.