Oberland sei anzuweisen, den ihr übermittelten USB-Stick/Datenträger an die Immobilien E.________ AG zurückzugeben oder zu vernichten. 2. Die Verfügung vom 7. April 2022 der Staatsanwaltschaft Region Oberland im Verfahren 0 19 730 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, a. den Beweisantrag vom 29. Juni 2021 der Privatklägerin auf Edition bzw. notwendigenfalls Beschlagnahme sämtlicher Fotografien und Unterlagen zur Liegenschaft F.________ bei E.________ / Immobilien E.________ AG abzuweisen;