Dieser Umstand deckt sich damit, dass die Staatsanwaltschaft angekündigt hat, das Verfahren einzustellen. Mithin erweist sich die Anordnung der Observation als rechtmässig, weshalb sich Fragen betreffend die Verwertbarkeit von Erkenntnissen daraus erübrigen. 11. Die Beschwerde ist nach dem Gesagten abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Allerdings ist im Dispositiv festzuhalten, dass das Zwangsmassnahmengericht das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers (in mehrerlei Hinsicht) verletzt hat.