269bis StPO der Einsatz von besonderen technischen Geräten zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs geregelt. Dazu gehört der sogenannte «IMSI-Catcher» (Urteil des Bundesgerichts 1B_191/2018 vom 16. Oktober 2018 E. 3.1). In den Art. 280-281 StPO wird die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten geregelt. Gemäss Art. 280 Bst. c StPO kann die Staatsanwaltschaft technische Überwachungsgeräte einsetzen, um den Standort von Personen oder Sachen festzustellen. Vorbehältlich der Bestimmungen der Art. 280 f. StPO richtet sich der Einsatz technischer Überwachungsgeräte im Übrigen nach den Art.