13 (vgl. pag. 5148 f.) Teil der Akten war, welche dem Zwangsmassnahmengericht zur Kenntnis gebracht wurden. Für diese Annahme spricht auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft im Fliesstext auf den Rapport vom 13. Januar 2020 Bezug nahm. Dies hat sich mittlerweile anhand der Verfahrensakten ZMG 20 175 der Vorinstanz bestätigt.