9 6.3 Die Generalstaatsanwaltschaft bringt dagegen vor, entgegen der Rügen des Beschwerdeführers sei in den Genehmigungsgesuchen der Staatsanwaltschaft offengelegt worden, dass in den Jahren 1999/2000 bereits gegen den Beschwerdeführer ermittelt worden und dass es trotz der damaligen Ermittlungen nicht gelungen sei, den Beschwerdeführer mit dem Mord an J.________ in Verbindung zu bringen.