Die jüngsten Ermittlungen haben sodann zutage gefördert, dass eine Verbindung zwischen A.________ und L.________ im Zusammenhang mit illegalem Waffenhandel mit der M.________ besteht. Für die Details sei auf den Bericht der Kantonspolizei Bern vom 13.01.2020 verwiesen. Daraus ergibt sich der dringende Tatverdacht, dass A.________ zusammen mit L.________ (und weiteren, bisher nicht identifizierten Tätern) am Tötungsdelikt zum Nachteil von J.________ beteiligt war.