Erneute umfangreiche Recherchen und Abklärungen der Kantonspolizei haben nun Folgendes ans Licht gebracht: A.________ hatte mit der Familie E.________ ein negatives Erlebnis, das ein nachvollziehbares Motiv darstellen kann, die Konfrontation mit der Familie zu suchen und ein Tötungsdelikt zu begehen. Gemeint ist die Tatsache, dass J.________ und G.________ junior rund 14 Tage vor dem Tötungsdelikt beim Verkauf einer Waffe der Marke UZI an A.________ offenbar betrügerisch handelten. Die jüngsten Ermittlungen haben sodann zutage gefördert, dass eine Verbindung zwischen A.