Zur Begründung des vorliegenden Antrags wird zunächst auf die Rapporte der Kantonspolizei Bern vom 05.02.2020 und vom 13.01.2020 verwiesen. Die angeordnete Überwachung, deren Genehmigung Ihnen die Staatsanwaltschaft beantragt, weist einen engen Konnex zu früheren Entscheiden von Ihnen im gleichen Verfahren auf (zuletzt KZM 19 1363).