Am 21. Juni 2022 verfügte die Verfahrensleitung (Präsident i.V.) der Beschwerdekammer die Abweisung der Beweisanträge. Mit Verfügung vom 12. Juli 2022 ersuchte die Verfahrensleitung (Präsident) demgegenüber das Zwangsmassnahmengericht, der Beschwerdekammer innert 10 Tagen sämtliche Entscheide betreffend die Aktion C.________ bzw. D.________ einzureichen, auf welche in Verfahren betreffend die Genehmigung von geheimen Überwachungsmassnahmen gegen den Beschwerdeführer direkt oder indirekt verwiesen wurde.