Hiergegen (gegen die Anordnungs- resp. Genehmigungsentscheide) erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 26. April 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte, es sei festzustellen, dass die mit Verfügung vom 11. April 2022 mitgeteilten Überwachungsmassnahmen unrechtmässig erfolgt seien (Ziff. 1); es sei festzustellen, dass die mit Verfügung vom 11. April 2022 mitgeteilten Observationen unrechtmässig erfolgt seien (Ziff. 2);