Umgekehrt wird der Beschwerdeführer aber vom Beschuldigten 2 nicht belastet, da dieser bisher die Aussage verweigerte. Hingegen belasten sämtliche weiteren befragten Personen den Beschwerdeführer übereinstimmend. So sagte das Opfer F.________ mehrfach gleichbleibend aus, er habe zuerst vom Beschwerdeführer eine knallende Ohrfeige leicht seitlich direkt auf sein linkes Ohr erhalten. Daraufhin sei die Faust von G.________ gekommen, die ihn an der rechten Schläfe getroffen habe. In der Folge habe er noch einen weiteren Schlag bekommen, von dem er nicht sagen könne, von wem er gekommen sei.