4 streite, zu Unrecht belasten werde. Ausserdem drohten bei einer Verfahrenstrennung sich widersprechende Urteile. Mit Blick auf die drohenden Konsequenzen, namentlich die im Raum stehende Landesverweisung, dürften die Rechte des Beschwerdeführers nicht leichthin umgangen werden. 4.3 Art. 29 StPO regelt den Grundsatz der Verfahrenseinheit. Danach werden Straftaten unter anderem gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn Mittäterschaft oder Teilnahme vorliegt (Abs. 1 Bst.