SR 312.0) die Trennung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten 2 vom Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer. Gegen diese Verfahrenstrennung erhob der Beschwerdeführer am 25. April 2022 (Postaufgabe: 25. April 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragt, die Verfügung vom 12. April 2022 sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben, von einer Verfahrenstrennung sei abzusehen und die Strafverfahren gegen ihn und den Beschuldigten 2 seien weiterhin gemeinsam zu führen.