Zudem wurden die von ihm angebrachten Tags schon in mehr als hundert Fällen verwendet. Es bestehen daher erhebliche und konkrete Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer in eine Vielzahl von Sachbeschädigungen verwickelt ist und auch weitere solche vornehmen wird. Dieser Kontext ist in die Beurteilung der Schwere des Delikts miteinzubeziehen. Es gibt viele Geschädigte und jedes Mal entsteht neuer Aufwand sowie Schaden, welcher in der Summe grösser ist, als wenn ein einziges «grosses» Wandbild zu entfernen ist. Eine Betrachtung der Einzelfälle ist bei dieser Ausgangslage stossend.