Ausserdem stellt es eine Erfahrungstatsache dar, dass Personen, welche Tags anbringen, dies als eine Kunstform verstehen und es im Sinne einer Individualisierung darum geht, ein Markenzeichen zu entwickeln, welches an möglichst vielen Orten angebracht wird (vgl. auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 116 vom 18. Juni 2021 E. 6.5). Dies wird durch den Umstand bekräftigt, dass der Beschwerdeführer verdächtigt wird, alleine in der Tatnacht 9 Tags angebracht zu haben, bis er von der Polizei angehalten werden konnte.