Zudem wurden die vom Beschwerdeführer angebrachten Tags insgesamt 112 Mal im letzten Jahr verwendet (vgl. auch Anzeigerapport vom 15. Juli 2022). Es gibt keine Hinweise, dass die Polizei diese offenen Fälle vorgeschoben hat. In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft sind die Tags zudem personen- und gruppenspezifisch. Bringt jemand bestimmte Tags an, kann davon ausgegangen werden, dass diese nur von sehr wenigen Personen verwendet werden, weshalb der Beschwerdeführer zu den Tatverdächtigen gehört, auch wenn es andere Sprayer bzw. Tagger gibt.