Auch die Höhe des Schadens ist für die Frage des Tatverdachts nicht entscheidend. Zudem bestätigt der Polizeirapport vom 15. Juli 2022 den hinreichenden Tatverdacht. Daraus ergibt sich auch, um welche Objekte es sich handelte (Schild Richterliches Verbot, Gartenlampe und Leuchtanzeige sowie Hausmauer).