Die Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 12. August 2022 zugestellt. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 15. August 2022 wurden dem Beschwerdeführer die Akten BK 22 192 sowie BM 22 13856 zur Einsichtnahme zugestellt, verbunden mit der Aufforderung, die Akten zusammen mit allfälligen abschliessenden Bemerkungen bis am 26. August 2022 zu retournieren. Der Beschwerdeführer replizierte am 19. August 2022 und hielt an den gestellten Anträgen fest.